Einige Artikel sind nicht mehr verfügbar. Ihr Warenkorb wurde aktualisiert.
Dieser Rabattcode kann nicht in Verbindung mit anderen Werbe- oder Rabattangeboten verwendet werden.
Ihr Warenkorb ist leer.
Sale price EUR €18.50 Regular price EUR €36.99
ODER
Weiches, glänzendes Haar dank Ionisierungsfunktion. Dank langer Platten mit Keratinveredelung und 6 LED-Termperatureinstellungen ideal geeignet für einfaches und schnelles Styling. Pflegen Sie Ihr Haar mit ThermoProtect-Technologie, die Überhitzung vorbeugt und Ihrem Haar Ionen-Glanz verleiht.
Philips GmbH Market DACHRöntgenstrasse 22, 22335 Hamburgwww.philips.de
;Verwenden Sie den Haarglätter nur, wenn Ihr Haar trocken ist. Bei regelmäßiger Benutzung des Haarglätters wird empfohlen, Hitzeschutzprodukte zu verwenden. Wählen Sie eine Temperatur aus, die Ihrem Haartyp entspricht. Wählen Sie beim ersten Gebrauch des Haarglätters immer eine niedrige Temperaturstufe.
;Verwenden Sie dieses Gerät nicht in der Nähe von Wasser. Wenn das Gerät in einem Badezimmer verwendet wird, trennen Sie es nach dem Gebrauch von der Stromversorgung. Die Nähe zum Wasser stellt ein Risiko dar, sogar wenn das Gerät abgeschaltet ist. Ziehen Sie nach jedem Gebrauch den Netzstecker aus der Steckdose. Lassen Sie das Gerät abkühlen, bevor Sie es wegräumen. Geben Sie acht bei der Verwendung des Geräts, da es äußerst heiß sein könnte. Halten Sie nur den Griff, da die anderen Teile heiß sind, und vermeiden Sie Kontakt mit der Haut. Stellen Sie das Gerät immer mit dem Ständer auf eine hitzebeständige, stabile ebene Fläche. Die heißen Heizplatten sollten nie die Oberfläche oder anderes brennbares Material berühren. Achten Sie darauf, dass das Netzkabel nicht mit den heißen Teilen des Geräts in Berührung kommt. Halten Sie das eingeschaltete Gerät fern von leicht entzündbaren Gegenständen und Materialien. Bedecken Sie das heiße Gerät niemals mit Handtüchern, Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen.
;Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien: https://www.rossmann.de/de/service-und-hilfe/elektrogesetz-batteriegesetz
Kommentar